Der Zuzug in den Kanton Freiburg muss dem ASS innerhalb einer Frist von 14 Tagen gemeldet werden.
Vorzuweisende Unterlagen
- Ein elektronischer Haftpflichtversicherungsnachweis (bei Ihrer Versicherungsgesellschaft anzufordern, welche den Nachweis dem ASS elektronisch zustellt). Der Versicherungsnachweis ist ab Ausstelldatum 30 Tage gültig;
- Original-Fahrzeugausweis des Fahrzeugs;
- Die Kontrollschilder des vorherigen Kantons, in sauberem Zustand und ohne Rahmen.
Wenn der neue Fahrzeughalter kein FR-Kontrollschild besitzt:
- Eine Wohnsitzbestätigung (für Schweizer Bürgerinnen und Bürger);
- Eine Wohnsitzbestätigung + die Aufenthaltsbewilligung (für Ausländerinnen und Ausländer);
- Einen Handelsregisterauszug (für Gesellschaften);
- Für Vereine sind ein Gesuch für eine Immatrikulation sowie die Statuten mit den Grundgarantien einzureichen, die der Körperschaft gewährt werden. Folgende Punkte werden überprüft:
- Der Name des Vereins;
- Die Bezeichnung « Art. 60 und folgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches » muss angeführt werden;
- Die Zielsetzung (der Wille, als Körperschaft zu bestehen, muss aus den Statuten ersichtlich sein);
- Die Unterschriften (Präsidentin/Präsident und Sekretärin/Sekretär).