Eintragung eines Leasings

Der Begriff „Halterwechsel verboten“ (Ziffer 178) muss auf dem Fahrzeugausweis vermerkt sein. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten, diesen Eintrag vorzunehmen:

Weitere Informationen finden Sie auf der Wegleitung für Kunden zur Verfügung 178 Halterwechsel verboten“ auf der Homepage des ZEK

Löschung eines Leasings

Am Ende Ihres Leasingvertrages müssen Sie die Ziffer 178 aus Ihrem Fahrzeugausweis löschen lassen. Hierfür gehen Sie folgendermassen vor:

  1. Bitten Sie Ihre Leasingbank uns die Stornierung elektronisch zu übermitteln;
  2. Lassen Sie uns den Fahrzeugausweis im Original zukommen.

Wir stellen Ihnen danach einen neuen Fahrzeugausweis aus (ohne die Ziffer 178).

Gebühr dieser Dienstleistung: Fr. 25.-

Überprüfung von Code 178

 
 
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