Änderungen von Firmennamen müssen dem ASS innerhalb einer Frist von 14 Tagen gemeldet werden.
Vorzuweisende Unterlagen
- Ein elektronischer Haftpflichtversicherungsnachweis (bei Ihrer Versicherungsgesellschaft anzufordern, welche den Nachweis dem ASS elektronisch zustellt). Der Versicherungsnachweis ist ab Ausstelldatum 30 Tage gültig;
- Eine Kontrollschilderabtretung (Formular) vollständig ausgefüllt und vom ehemaligen Fahrzeughalter unterzeichnet (mit Firmenstempel);
- Original-Fahrzeugausweis;
- Handelsregisterauszug.
Falls Sie mehrere Fahrzeuge besitzen, dann muss die Änderung des Firmennamens gleichzeitig für alle Fahrzeuge erfolgen.
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