Der Auto-Führerausweis für Personenwagen wird auf Probe ausgestellt. Den definitiven Führerausweis erhalten Sie nach drei Jahren, wenn:

  • Sie am obligatorischen Weiterausbildungskurs teilgenommen haben ("L2-Kurse");
  • Sie Ihren Führerausweis in der Probezeit nicht abgeben mussten.

Falls Sie Ihren Führerausweis während der Probezeit abgeben müssen (wegen Geschwindigkeit, Alkohol oder anderen Widerhandlungen), verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.

Falls Sie während der Probezeit den Führerausweis ein weiteres Mal abgeben müssen, annulliert die zuständige Behörde Ihren Führerausweis auf Probe. Nach einer Wartefrist von einem Jahr, können Sie die gesamte Ausbildung von vorne beginnen und müssen dazu einen psychologischen Test bestehen.

Wenn Sie während der dreijährigen Probezeit einen Ausweis der Kategorie A1 (Scooter) oder der Kategorie A35 kW erwerben, wird Ihr Führerausweis durch einen neuen ersetzt, der alle Kategorien enthält. Das Enddatum der Probezeit bleibt dasjenige des ersten Ausweises und verlängert sich nicht nach hinten.